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Die Wählergemeinschaft Sippersfeld e.V.    

             

 

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Beitragsseiten

 

Das letzte Dorferneuerungskonzept von Sippersfeld stammt aus dem Jahre 1986. Es wurde seinerzeit von dem Planungsbüro ARUPLAN aus Kaiserslautern erstellt. Dieses Konzept gilt es zu erneuern und fortzuschreiben. Ein Dorferneuerungskonzept beschreibt den Weg, wie sich ein Dorf in den kommenden 15 - 20 Jahren entwickeln und zielgerichtet verändern könnte.

Als vorbereitende Maßnahme hat sich Sippersfeld im August 2018 um die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde beim Land Rheinland-Pfalz beworben und wurde Anfang 2019 vom Land anerkannt. Dies bedeutet, daß die Gemeinde bis zum Jahre 2027 als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt in die Dorferneuerung aufgenommen wurde. 

 

Dazu heißt es auf den Internetseiten des Ministeriums des Innern und für Sport u.a.

https://mdi.rlp.de/de/unsere-themen/staedte-und-gemeinden/foerderung/dorferneuerung/schwerpunktgemeinden/

 

Mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde besteht für die Ortsgemeinden die Chance, ihre Anstrengungen in der Dorferneuerung zu verstärken und dabei die Dorfgemeinschaft aktiv zu beteiligen. Strukturelle Mängel können auf der Grundlage eines ganzheitlichen Entwicklungskonzeptes angegangen und Lösungen entwickelt werden. Durch die Anerkennung von Schwerpunktgemeinden geht die Dorferneuerung gegenüber den Gemeinden die Verpflichtung ein, künftig ausreichende Fördermittel für die Bewilligung öffentlicher und privater Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist zeitlich befristet. 

Aufgabe ist es die Dorferneuerung weiter zu entwicklen.

 

Dazu heißt es auf den Internetseiten der ADD Trier u.a.

https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-kommunalen-bereich/dorferneuerung/

Dorferneuerung

Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. 

Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem die Ortskerne stabilisieren und stärken, wie zum Beispiel:

  • Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten
  • Verbesserung des Dorfbildes und Sicherung der baulichen Ordnung
  • Erhaltung und Erneuerung der ortsbildprägenden und regional typischen Bausubstanz und Siedlungsstrukturen
  • Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs
  • Wiederherstellung der Einheit von Dorf und Landschaft
  • Schaffung und Sicherung von Wohnstätten nahen Arbeitsplätzen
  • Durchführung von Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation

Zuwendungen aus dem Dorferneuerungsprogramm können sowohl Vorhaben kommunaler Träger (Ortsgemeinden) wie auch privater Träger, auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift „Förderung der Dorferneuerung“ (VV-Dorf) zuletzt geändert am 27. August 2010, gewährt werden.

Die ADD unterstützt Städte und Gemeinden bei Fragen der kommunalen Entwicklung und berät in Zusammenarbeit mit den Dorferneuerungsbeauftragten der Landkreise. Förderanträge sind von der Ortsgemeinde über die Verbandsgemeinde, die Kreisverwaltung und der ADD dem Ministerium vorzulegen.

Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die Kreisverwaltungen. Anträge sind über die Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde der Kreisverwaltung vorzulegen.